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Viets + Partner Wachges. mbH
Neuenfelde 4
27389 Helvesiek
Telefon: 04267 953 384
Fax: 04267 953 719
E-Mail: info@viets-partner.de

Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen:



Werkschutz / Objektschutz / Geländeschutz
Die Präsenz unseres Wachpersonals, sowie die regelmäßigen Kontrollen im Innen- und Außenbereich, beugen unerwünschten Zwischenfällen effektiv vor. Unser geschultes Personal bewacht Ihr Gelände wahlweise nachts oder durchgehend, an jedem Tag. Der Einsatz ist selbstverständlich auch mit Schutzhund möglich.

Bewachung mit Schutzhund
Unsere gut ausgebildeten Diensthunde werden regelmäßig geschult. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Hundeführer ergeben Wachmann und Schutzhund ein optimales Team. Desweiteren sind unsere Diensthunde darauf geschult geschlossenes Gelände zu bewachen.
Es werden hauptsächlich Hunde der Rasse "Malinois" eingesetzt.

Empfangs- und Pförtnerdienste
Unser Team für Empfangs- und Pförtnerdienste repräsentieren Ihr Unternehmen und sorgen für die sorgfältige und zuverlässige Ausführung der Ihnen zugeteilten Aufgaben. Dazu gehören unter Anderem:.
- Einlasskontrollen
- Personen- und Taschenkontrollen
- Veranstaltungsschutz
- Aufsichtdienste
- Parkplatzbewachungen

Revierfahrten / Kontrollfahren
Unser mobiles Wachpersonal hat permanenten Kontakt zur Einsatzleitstelle und meldet alle Vorkommnisse sofort. Vandalismus und Beschädigungen kann so effizient vorgebeugt werden. Beliebt ist auch der Zusammenschluß verschiedener Firmen in einem Ort, so dass mehrere Objekte, zu einem sehr günstigen Preis, effizient geschützt und überwacht werden können.

Kasernenbewachung
Unser Wachpersonal mit der Sicherheitsüberprüfung Ü1 nach § 8 SÜG führt Kontrollen in Bereichen durch, die als VS-VERTRAULICH (Verschlusssache-Vertraulich) eingestuft sind, sowie dem vorbeugenden personellen Sabotageschutz (§1 Abs. 4 SÜG) unterliegen.
Bei der Sicherheitsüberprüfung Ü1 werden die Angaben der Sicherheitserklärung der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde des Bundes und der Länder bewertet. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt, das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.